Strompreise 2026
Die Technischen Betriebe Glarus Süd (tbgs) erhöhen ihre Preise für die Netznutzung und die Energielieferung im kommenden Jahr leicht, währenddem sich die Abgaben an Bund und Swissgrid trotz Einführung einer neuen Tarifposition gesamthaft verringern. Nachdem die tbgs die Verwerfungen am Energiemarkt in jüngerer Vergangenheit mit verschiedenen Massnahmen abgefedert haben, kommt es nun zu einer geringfügigen Erhöhung des Gesamtstrompreises in Glarus Süd. Mit den moderaten Anpassungen stellt Glarus Süd in Sachen Gesamtstrompreis weiterhin ein attraktiver Standort dar, währenddem die tbgs dadurch ihre Substanz stärken kann. Eine langfristig sichere und wirtschaftliche Stromversorgung von Glarus Süd bleibt das oberste Ziel der tbgs, woraufhin auch die Preisgestaltung im kommenden Jahr ausgerichtet wurde.
Die tbgs stehen sowohl beim Stromnetz als auch bei den eigenen Stromproduktionsanlagen vor einer Zeit mit erhöhtem Investitionsvolumen. Die erneuerbaren Energien fordern einen stetigen Ausbau sowie die Verstärkung der Stromleitungen und gewisse Anlagen im eigenen Kraftwerkspark gelangen langsam an ihr Lebensende, was Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen mit sich bringen wird. Die eigenen Anlagen sind langfristig ein eminent wichtiger Pfeiler in der Energiebeschaffung der tbgs, weshalb diesen Investitionen eine hohe Bedeutung zukommt und die Preisgestaltung dahingehend ausgerichtet werden muss.
Keine Preisausschläge in Glarus Süd
Ab dem Jahre 2022 waren schweizweit massive Erhöhungen der Strompreise zu beobachten. Das Marktumfeld hat sich mittlerweile erholt, sodass viele Energieversorger aktuell sinkende Tarife publizieren können. Die tbgs konnten Preisausschläge in Glarus Süd mit verschiedenen Massnahmen vermeiden und so unserer Gemeinde einen der schweizweit attraktivsten Gesamtstrompreise unter vergleichbaren Energieversorgern ermöglichen. Dass nun eine moderate Preiserhöhung erfolgt, sollte nicht über diese Tatsache hinwegtäuschen, zumal der Gesamtstrompreis in Glarus Süd auch im kommenden Jahr als attraktiv und konkurrenzfähig bezeichnet werden kann.
Ein durchschnittlicher Haushalt (standardisiertes Verbrauchsprofil H4 / 4'500 kWh Verbrauch pro Jahr) zahlt im Jahre 2026 CHF 32.50 mehr für die gesamte Stromlieferung als noch im aktuellen Jahr. Der Gesamtstrompreis für einen durchschnittlichen Haushalt liegt 2026 bei 24.32 Rp./kWh. Dies entspricht einer Erhöhung von 3.06%. Für einen durchschnittlichen Gewerbebetrieb (standardisiertes Verbrauchsprofil C3) wird der Gesamtstrompreis 21.84 Rp./kWh betragen, was eine Erhöhung von 2.08% bedeutet.
Neuerung bei den Tarifzeiten, Beständigkeit bei den Rückliefervergütungen
Per 1.1.2026 ändern die tbgs die Tarifzeiten (Hoch- und Niedertarif) und passen diese den heutigen Gegebenheiten an. Die derzeitige Regelung mit Hochtarif am Tag und Niedertarif in der Nacht sowie an Sonntagen entspricht nicht mehr der energie- und netzwirtschaftlichen Realität. Photovoltaik-Anlagen produzieren tagsüber und insbesondere während der Mittagszeit Strom, wodurch ausreichend Energie zur Verfügung steht und das Netz stark belastet ist. Dem Gesamtsystem ist es daher dienlich, wenn in dieser Zeit auch Strom verbraucht wird. Die angepassten Tarifzeiten sehen einen zusätzlichen Block Niedertarif tagsüber (von 10.00 – 17.00 Uhr) sowie am Samstag vor und schaffen damit insgesamt deutlich mehr Stunden an Niedertarifszeit. Geschäftsführer Michael Luchsinger erläutert die Auswirkungen dieser Änderung auf die Endkunden folgendermassen: «Durch die Anpassung der Tarifzeiten an die heutigen Gegebenheiten bietet sich sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden die Möglichkeit, einen Teil der Preiserhöhung durch netzdienliches Verhalten abzufedern – eine Win-Win Situation.»
Unabhängig der Tarifzeiten liefern private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihre Überschuss-Energie den tbgs und erhalten dafür eine Vergütung. Die Vergütung wird quartalsweise ausgerichtet und erfolgt anhand des schweizweit harmonisierten Referenzmarktpreises, welchen das Bundesamt für Energie (BFE) jeweils nach Ablauf eines jeden Quartals bekanntgibt. Dabei legt der Bundesrat Minimalvergütungen fest, welche bezahlt werden, falls der Marktpreis darunter liegen sollte. Dieses Vergütungsmodell ist ab dem 1.1.2026 schweizweit Pflicht, die tbgs hat dieses bereits proaktiv per 1.1.2025 eingeführt.
Die detaillierten Preisblätter sowie Informationen zu unseren Stromprodukten sind auf unserer Website www.tbgs.ch zu finden. Auf der Website der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) sind detaillierte Preisvergleiche zu den Energieversorgern in der Schweiz publiziert (www.strompreis.elcom.admin.ch).
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den Strompreisen gerne zur Verfügung.