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Strom

Versorgungsgebiet

Im Kanton Glarus beliefern und versorgen die tbgs mehr als die Hälfte der Dörfer. Das Versorgungsgebiet der tbgs ist eines der flächenmässig grössten der Schweiz. Das einzigartige Gemeindegebiet in Glarus Süd stellt besondere Herausforderungen an den Grundversorger. Die tbgs können sich dabei auf die langjährige Erfahrung und die lokale Verankerung stützen.

Preise

Strompreise 2025

Strombezüge bis 50'000 kWh / Jahr (Haushalte, Kleingewerbe)

Preisblatt bis 50'000 kWh

 

Strombezüge ab 50'000 kWh / Jahr (Gewerbe, Industrie)

Preisblatt ab 50'000 kWh

 

Stromproduzenten

Preisblatt Stromproduzenten

Referenzmarktpreis Photovoltaik Q1 2025: 10.38 Rp./kWh

 

Ersatzversorgung

Preisblatt Ersatzversorgung

Strompreise 2024

Strombezüge bis 50'000 kWh / Jahr (Haushalte, Kleingewerbe)

Preisblatt bis 50'000 kWh

 

Strombezüge ab 50'000 kWh / Jahr (Gewerbe, Industrie)

Preisblatt ab 50'000 kWh

 

Stromproduzenten

Preisblatt Stromproduzenten

 

Ersatzversorgung

Preisblatt Ersatzversorgung

Tarifzeiten

Tarifzeiten Hochtarif

Montag bis Freitag von jeweils 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstag von 7.00 bis 13.00 Uhr

 

Tarifzeiten Niedertarif

Montag bis Freitag von jeweils 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr, Samstag von 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr

 

Die Tarifzeiten können aus technischen Gründen vorübergehend angepasst werden.

Stromprodukte

Basis Power

Mit Basispower beziehen Sie das Standard-Stromprodukt zu einem attraktiven Preis. Die genaue Herkunft des Stroms wird jährlich mittels einer Stromkennzeichnung bekannt gegeben.

Die Tarife für unser Standard-Produkt finden Sie unter Preise.

 

Wasserkraft Glarus Süd

Das 100% erneuerbaren Energieprodukt garantiert Ihnen, dass jede verbrauchte Kilowattstunde von Wasserkraftwerken aus Glarus Süd stammt.

Der Bezug von "Wasserkraft Glarus Süd" kostet 0.5 Rp. / kWh (Aufpreis zum Standard-Produkt) und eignet sich für die ganze Produktpalette der tbgs.

Die Mehrkosten pro Jahr für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 4500 kWh betragen CHF 22.50.

 Wasserkraft Glarus Süd

Sonnenkraft Glarus Süd

Das 100% erneuerbaren Energieprodukt garantiert Ihnen, dass jede verbrauchte Kilowattstunde von Photovoltaik-Anlagen aus Glarus Süd stammt.

Der Bezug von "Sonnenkraft Glarus Süd" kostet 5 Rp. / kWh (Aufpreis zum Standard-Produkt) und eignet sich für die ganze Produktpalette der tbgs.

Die Mehrkosten pro Jahr für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 4500 kWh betragen CHF 225.00.

Sonnenkraft Glarus Süd

glarner energie linth!

Das Naturstromprodukt "glarner energie linth!" besteht komplett aus erneuerbaren Energien und setzt sich zu 75% aus Wasserkraft und 25% aus Sonnenenergie zusammen

Der Bezug von "glarner energie linth!" kostet 1.5 Rp. / kWh (Aufpreis zum Standard-Stromprodukt). Das Produkt ist "naturemade" zertifiziert.

Die Mehrkosten pro Jahr für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 4500 kWh betragen CHF 67.50.

Weitere Informationen zum Produkt finden Sie untenstehend.

glarner energie linth!

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glarner energie tödi!

Das Naturstromprodukt "glarner energie tödi!" besteht komplett aus erneuerbaren Energien und setzt sich zu 75% aus Sonnenergie und 25% aus Wasserenergie zusammen

Der Bezug von "glarner energie tödi!" kostet 4.5 Rp. / kWh (Aufpreis zum Standard-Stromprodukt). Das Produkt ist "naturemade star" zertifiziert.

Die Mehrkosten pro Jahr für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh betragen CHF 202.50.

Weitere Informationen zum Produkt finden Sie untenstehend.

glarner energie tödi!

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Ihre Stromrechnung

Folgende Kosten sind detailliert auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt:

Kosten für die Netznutzung

Unter diesem Titel zahlen Sie Ihren Beitrag an die Kosten für die Netzinfrastruktur, welche dafür sorgt, dass der Strom sicher vom Herstellungsort bis zu Ihnen ins Haus transportiert werden kann. Das Schweizer Höchstspannungsnetz wird von einer nationalen Betreibergesellschaft, der Swissgrid AG, betrieben. Die Swissgrid AG gewährleistet den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb des Schweizer Übertragungsnetzes.
Überregionale Werke wie die SN Energie AG oder die Axpo leiten den Strom in die einzelnen Versorgungsgebiete. Die Technischen Betriebe Glarus Süd sind für die Feinverteilung in Glarus Süd zuständig. Die Kosten werden in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Formeln und Vorgaben ermittelt. Die Aufgabenentflechtung (Energie und Netzbetrieb) und die Neubewertung der Anlagen wirken sich auf die Kosten aus, sodass es bei uns zu Preisverschiebungen kommen kann.

Energiekosten

Unter diesem Titel sind die Kosten für den von Ihnen verbrauchten Strom aufgeführt. Die Energiepreise orientieren sich an den Gestehungskosten für die Produktion des Stromes.

 

Abgaben

Systemdienstleistungen (SDL)

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen. Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Systembetriebs und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten organisiert Swissgrid im geöffneten Strommarkt die ausreichende Bereitstellung und Erbringung der Systemdienstleistungen.

Netzzuschlag

Finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische

Stromkennzeichnung

Erzeugung und Herkunft der Stromlieferungen
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Verordnung zum Elektrizitäts-Gesetz in Kraft. Darin ist geregelt, dass den Kunden der gelieferte "Strom-Mix" ausgewiesen werden muss.

Entscheiden Sie selbst über die Herkunft Ihres Stromes und leisten Sie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Mit einem bescheidenen Zuschlag von 2 Rappen pro Kilowattstunde können Sie glarner energie linth! oder für 7 Rappen glarner energie tödi! Kunde werden.

 

Stromkennzeichnung 2023 / Grundversorgung

Stromkennzeichnung 2023 / Markt

Stromkennzeichnung 2022 / Grundversorgung

Stromkennzeichnung 2022 / Markt

 

Hausinstallationskontrolle

 

Als Netzbetreiber der Gemeinde Glarus Süd ist die tbgs zur Kontrolle der elektrischen Installationen innerhalb des Gemeindegebietes verpflichtet. Die bestehenden Installationen müssen in festgelegten Abstanden von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden. Von den tbgs werden Sie bei der Prüffälligkeit Ihrer Installationen dazu aufgefordert, Ihre Anlagen von einer kontrollberechtigten Person prüfen zu lassen. Untenstehenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, welche sich Ihnen als Hauseigentümer/-in stellen könnten:

 

In welchem Turnus muss ich meine Hausinstallationen prüfen lassen?

Für normale Wohnbauten beträgt der Kontrollzyklus 20 Jahre, für Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe in der Regel 10 Jahre (oder 5 Jahre, je nach Ausprägung der installierten Anlagen). Baustellen und Märkte müssen jährlich geprüft werden.

 

Wer prüft meine Hausinstallationen?

Sie entscheiden, welcher Unternehmung Sie den Auftrag zur Kontrolle erteilen. Sie finden hier eine Liste der kontrollberechtigten im Kanton Glarus.

 

Was passiert nach der Kontrolle?

Falls die Kontrolle keine Mängel ergibt, erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis (SiNa) für Ihr Objekt, welcher bis zur nächsten Kontrolle seine Gültigkeit hat. Falls Mängel an Ihren Installationen festgestellt wurden, erhalten Sie eine Mängelliste. Diese Mängel müssen von einem Elektroinstallateur Ihrer Wahl beseitigt werden, ehe Sie den Sicherheitsnachweis erhalten.

 

Ich möchte ein Haus kaufen. Auf was muss ich in Bezug auf die Hausinstallationskontrolle achten?

Wir empfehlen Käufern vom Verkäufer einen Sicherheitsnachweis zu verlangen. Ist dieser älter als fünf Jahre, verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle. 

Meldewesen

Die tbgs sind gesetzlich beauftragt, das Register der örtlichen Niederspannungsinstallationen aktuell zu halten. Dies bildet die Grundlage für einen korrekten Ablauf der Hausinstallationskontrollen. Daher sind Installationsarbeiten vor Beginn den tbgs als Netzbetreiberin zu melden.

Denn wer Installationen erstellt, ändert oder instand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats.

Unter Downloads finden Sie die Meldeformulare als direkt ausfüllbare PDF's.