Als Netzbetreiber der Gemeinde Glarus Süd ist die tbgs zur Kontrolle der elektrischen Installationen innerhalb des Gemeindegebietes verpflichtet. Die bestehenden Installationen müssen in festgelegten Abstanden von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden. Von den tbgs werden Sie bei der Prüffälligkeit Ihrer Installationen dazu aufgefordert, Ihre Anlagen von einer kontrollberechtigten Person prüfen zu lassen. Untenstehenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, welche sich Ihnen als Hauseigentümer/-in stellen könnten:
In welchem Turnus muss ich meine Hausinstallationen prüfen lassen?
Für normale Wohnbauten beträgt der Kontrollzyklus 20 Jahre, für Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe in der Regel 10 Jahre (oder 5 Jahre, je nach Ausprägung der installierten Anlagen). Baustellen und Märkte müssen jährlich geprüft werden.
Wer prüft meine Hausinstallationen?
Sie entscheiden, welcher Unternehmung Sie den Auftrag zur Kontrolle erteilen. Sie finden hier eine Liste der kontrollberechtigten im Kanton Glarus.
Was passiert nach der Kontrolle?
Falls die Kontrolle keine Mängel ergibt, erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis (SiNa) für Ihr Objekt, welcher bis zur nächsten Kontrolle seine Gültigkeit hat. Falls Mängel an Ihren Installationen festgestellt wurden, erhalten Sie eine Mängelliste. Diese Mängel müssen von einem Elektroinstallateur Ihrer Wahl beseitigt werden, ehe Sie den Sicherheitsnachweis erhalten.
Ich möchte ein Haus kaufen. Auf was muss ich in Bezug auf die Hausinstallationskontrolle achten?
Wir empfehlen Käufern vom Verkäufer einen Sicherheitsnachweis zu verlangen. Ist dieser älter als fünf Jahre, verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle.
Meldewesen
Die tbgs sind gesetzlich beauftragt, das Register der örtlichen Niederspannungsinstallationen aktuell zu halten. Dies bildet die Grundlage für einen korrekten Ablauf der Hausinstallationskontrollen. Daher sind Installationsarbeiten vor Beginn den tbgs als Netzbetreiberin zu melden.
Denn wer Installationen erstellt, ändert oder instand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats.
Unter Downloads finden Sie die Meldeformulare als direkt ausfüllbare PDF's.