Stromkennzeichnung
Erzeugung und Herkunft der Stromlieferungen
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Verordnung zum Elektrizitäts-Gesetz in Kraft. Darin ist geregelt, dass den Kunden der gelieferte "Strom-Mix" ausgewiesen werden muss.
Entscheiden Sie selbst über die Herkunft Ihres Stromes und leisten Sie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Mit einem bescheidenen Zuschlag von 2 Rappen pro Kilowattstunde können Sie glarner energie linth! oder für 7 Rappen glarner energie tödi! Kunde werden.
Alle Infos dazu finden sie unter Naturstromprodukte